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I.10 - Das deutsche Sozial- und Gesundheitssystem
Das deutsche Sozial- und Gesundheitssystem
Krankenversicherung - Unfallversicherung - Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Pflegeversicherung

1.) Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

- Sie Beruht auf dem Solidaritätsprinzip -> "Jeder zahlt für jeden", also für den, der es umgehend benötigt.
- Sie ist Einkommensabhängig -> Je nach Verdienst wird mehr oder weniger eingezahlt
- Es gibt Familienversicherungen -> Ein wenigverdienender Ehepartner ist über den Besserverdienenden versichert
- Sie verwalten sich selbst (Abgesehen von Staatlichen vorgaben)

Finanziert wird die Krankenversicheurng durch das Umlageverfahren, was bedeutet, dass das eingezahlte Geld direkt wieder Ausgegeben wird, wo es benötigt wird.

Der Gesundheitsfonds:
Die Gelder aller Krankenkassen und Steuerzuschüsse kommen zusammen in einen Topf. Die Krankenkassen bekommen dann für jeden versicherten einen modifizierten beitrag (verändert nach Alter, Geschlecht, Morbidität, etc.) zurück. Mit diesen Beträgen muss die Krankenkasse wirtschaften.

Download der Präsentation (nur Vista und folgende Versionen):
Die Gesetzliche Krankenversucherung

 

 

2.) Die gesetzliche Unfallversicherung:

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitnehmer übt seine Tätigkeit für den Arbeitgeber aus, welcher für jenen die Verantwortung übernimmt.

Als Arbeitsunfälle gelten von Außen eingetretene Ereignisse, die die Gesundheit des Arbeitenden beeinträchtigen und/oder gefährden.
Bsp.: Staublunge im Bergbau, Stechen mit einer Kanüle, Ausrutschen auf nassem Boden, etc.
Nicht als Arbeitsunfälle zählen innere Ereignisse, wie z.B. Kreislaufkollaps, nosokomiale Infektionen, etc.)!

Der Arbeitnehmer ist ab Verlassen der Haustür (! nicht Wohnungstür !) über den Arbeitgeber versichert, während er sich auf dem Weg zur Arbeit befindet. Auch eventuelle Umwege sind mitversichert (Abholen von Arbeitskollegen (Fahrgemeinschaften), Verkehrsbedingte Unfälle, Zeitlich kürzere aber streckenmäßig längere wege).

Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der Unfallversicherung und stellt die Bedingungen der Arbeitssicherheit, welche bei nicht einhalten zum erlöschen des Versicherungsschutzes führen kann! Der Arbeitgeber muss alle Bedingungen erfüllen, um nicht selbst auf den Kosten der eventuell entstehenden Unfälle sitzen zu bleiben.

Download zur
Unfallversicherung



3.) Die gesetzliche Rentenversicherung:

Download der PowerPoint Präsentation:
Rentenversicherung



4.) Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung:

Finanzierung ebenfalls per Umlageverfahren (siehe oben)

Zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) zählt unter anderem die ermittlung und Auszahlung der Lohnersatzleistung, also des Arbeitlosengeldes. Die wird unterteilt in Arbeitslosengeld I: Für Arbeitslose, die mindestens 1 Jahr gearbeitet haben; und in Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Welches auch von minderverdienern in Anspruch genommen werden kann.

Download der
Arbeitslosenversicherung



5.) Die gesetzliche Pflegeversicherung

Sie ist 1995 in Kraftgetreten, zuvor wurden diese Leistungen über Sozial-Hilfe-Leistungen bezahlt.

Der Pflegebedarf einer Person wird in Pflegestufen eingeteilt, welche vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ermittelt wird. Der MDK prüft auch Heime und begutachtet Krankheitsfälle.
Eine steigerung der Pflegestufe 3 ist der sogenannte Härtefall, der die Voraussetzungen der Pflegestufe 3 noch deutlich übersteigt (z.B. Nachts werden mindestens 2 Pflegekräfte benötigt (Lagern eines extrem adipösen Patienten; Grundpflege am Tag von mindestens 7 stunden, von denen mindestens 2 std. auf die Nacht fallen müssen).

Zu den Pflegestufen 1 bis 3 gibt es noch die umgangssprachliche  Pflegestufe 0, die für Dementiell erkrankte gilt, welche die voraussetzungen der Pflegestufe 1 nicht erfüllen aber dennoch Pflegebedraf haben.Gesetzlich existiert diese Pflegestufe allerdings nicht!!

Die Leistungen der Pflegeversicherung richtet sich nach der Pflegestufe und wird entweder an einen von dem Patienten/den Angehörigen engagierten Pflegedienst gezahlt oder an die Pflegenden angehörigen.
Es ist auch eine Kombinationsleistung möglich, bei der das Pflegegeld aufgeteilt wird (z.B. wenn die morgendliche Grundpflge aus beruflichen Gründen nicht von Angehörigen ausgeführt werden kann muss ein Pflegedienst kommen, Abends ist es den Angehörigen allerdings möglich selbst zu pflegen).

Downlad der
Pfelgeversicherung


 
   
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