Hygienisch Arbeiten
Die Chemischen Desinfektionsmittel:
Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) gibt die Wirksamkeit von chemische Desinfektionsmitteln vor, gegenüber
* Bakterien,
* Pilzen und
* Tuberculose
bei entsprechender Konzentrations des Mittels. Die Mittel können statisch (verhindern die Zellteilung und somit die vermehrung; Bsp.: Virustatika) wirken oder als zid (abtötend; Bsp.: Bakterizid).
Hier die Beschreibung der DGHM-Liste und eine hilfe um Desinfektionsmittel zu verstehen.
Das Robert Koch Institut (RKI):
Das RKI gab eine Liste heraus, die beachtet werden muss, wenn das INfektions-Schutz Gesetz (IfSchG) es vorgibt. Sie besagt Was, Wie lange in Welcher Konzentration bei Welchen Infektionskrankheiten verwendet werden muss. (Informationsblatt über die RKI-Liste)
Die RKI-Liste tritt meist bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten oder Seuchen ein und löst dann die DGHM-Liste ab. Die DGHM-Liste ist dennoch der RKI-Liste übergeordnet, da sie angibt, welche Desinfektionsmittel speziell im Beruf wirksam sind. Die RKI-Liste richtet sich hingegen nur gegen spezielle Fälle die im Beruf auftreten können.
Die RKI-Liste.
Umgang mit chemischen Desinfektionsmitteln:
Chemische Desinfektionsmittel sollten:
* keiner starken Wärme ausgesetzt werden (Heizung, Sonne, etc.),
* nicht mit anderen Mitteln gemischt werden,
* in Behältern mit Deckel aufbewahrt werden,
* Beschriftet sein mit Präperatsname, der Haltbarkeit und dem Anbruchsdatum
* und nur mit Handschuhen benutzt werden, da es zu Hautreizungen kommen kann!
Gerätedesinfektion:
1.) Gerät von Stromquellen trennen (Stecker ziehen)
2.) Herstellervorgaben über bestimmte Desinfetionsverfahren prüfen
3.) Nach Herstellerangaben Desinfizieren
3.1) wieder zusammenbauen
4.) Funktionsprüfung durchführen, auf mgl. Defekt und/oder Sicherheitsrisiken hinweisen
5.) Nach Aufbawahrungsvorschrift lagern (Abdecken, Einschließen, etc.)